Fachkraft für Arbeitssicherheit
In einer Welt, in der Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist, begrüßen wir Sie herzlich bei Mario Bossog, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für umfassenden Arbeitsschutz.
Mein Hauptanliegen ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das frei von Risiken und Unfällen ist. Ich verstehe die immensen Herausforderungen, denen Unternehmen heutzutage gegenüberstehen, sei es bei der Einhaltung strenger Vorschriften, der Sicherung der Mitarbeitergesundheit oder der Optimierung der Arbeitsabläufe.
Daher bin ich hier, um Ihnen nicht nur dabei zu helfen, diese Herausforderungen zu meistern, sondern auch Ihre Produktivität zu steigern und gleichzeitig Ihre betriebliche Effizienz zu maximieren.
In einer Welt, in der Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist, begrüßen wir Sie herzlich bei Mario Bossog, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für umfassenden Arbeitsschutz.
Mein Hauptanliegen ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das frei von Risiken und Unfällen ist. Ich verstehe die immensen Herausforderungen, denen Unternehmen heutzutage gegenüberstehen, sei es bei der Einhaltung strenger Vorschriften, der Sicherung der Mitarbeitergesundheit oder der Optimierung der Arbeitsabläufe.
Daher bin ich hier, um Ihnen nicht nur dabei zu helfen, diese Herausforderungen zu meistern, sondern auch Ihre Produktivität zu steigern und gleichzeitig Ihre betriebliche Effizienz zu maximieren.
Die wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind, die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, sowie die Aufgaben gemäß § 3 bzw. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2.
Der Umfang unserer sicherheitstechnischen Betreuung, besteht in der Durchführung der Grundbetreuung und bei Bedarf aus anlassbezogener Betreuung (à Angebot und Mehrkosten). Grundbetreuung und Anlassbezogene Betreuung können kombiniert werden. Die Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch einen Arbeitsmediziner bleiben unberührt.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten angepasst.
Die wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind, die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, sowie die Aufgaben gemäß § 3 bzw. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2.
Der Umfang unserer sicherheitstechnischen Betreuung, besteht in der Durchführung der Grundbetreuung und bei Bedarf aus anlassbezogener Betreuung (à Angebot und Mehrkosten). Grundbetreuung und Anlassbezogene Betreuung können kombiniert werden. Die Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch einen Arbeitsmediziner bleiben unberührt.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten angepasst.
Darüber hinaus bilden wir uns fortlaufend weiter und pflegen den Erfahrungsaustausch mit Behörden und Berufsgenossenschaften.